Checkliste für den Ablauf und Fristen der Visa-Anträge
 
Wer sich unbedingt der Willkür (Ermessensspielraum) der Behörden aussetzen will der sollte folgende Punkte beachten.
 

Einladung der Freundin mit Schengen-Visum nach Deutschland (fast unmöglich)

 
Die Freundin oder Verlobte sollte über ein gutes Einkommen verfügen welches auf ihr persönliches Bankkonto eingeht (ist sonst schon der erste Ablehnungsgrund für Herrn Maszun).
 
Bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Einladung (Verpflichtungserklärung) beantragen. Diese gilt nur 6 Monate!
Bitte nicht vergessen die 3 letzten Lohnbescheinigungen und den aktuellen Mietvertrag vorlegen. Nach kurzer Prüfung wird die Verpflichtungserklärung gegen eine Gebühr von 25,-€ ausgestellt.
Als nächstes ist von Vorteil wenn man eine persönliche Einladung schreibt die man der Deutschen Botschaft vorlegen kann.
Den eigenen Reisepass nicht vergessen und auch mindestens eine Kopie.
 
Wenn möglich gleich noch eine Krankenversicherung (Incoming) beim ADAC abschliessen.
Falls das mit dem Visum nicht klappt bekommt man das Geld problemlos zurück, abzüglich einer geringen Bearbeitungsgebühr
(siehe Preisliste ADAC).
 
 
Jetzt braucht man folgende Unterlagen der Freundin:
 
einen aktuellen Reisepass (ohne Ablehnungsstempel auf der letzten Seite)
die Urkunde von Land und/oder Haus
die Bankauszüge der Bank auf der Lohneingänge zu sehen sind
die Urkunde vom Arbeitgeber (besser einen Arbeitsvertrag)
wer hat den Auszug von Sparguthaben (welche Thaifrau hat das schon)
Geburtsurkunde, auch von Kind
 
Von allen Unterlagen unbedingt 2 Kopien anfertigen.
 
Vor dem Besuch der Deutschen Botschaft bitte noch mit der Freundin besprechen was sie dem Personal erzählt (Interview wird von einem thail. Botschaftsangestellten geführt) Diese sind meist sehr nett. Danach, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen, kommt der Chef der Visa-Abteilung Herr Maszun an die Panzerglasscheibe und sichtet oberflächlich die Unterlagen.
Dann kommt der Spruch den keiner hören will. „Ich kann ihnen das Visum nicht erteilen da die Rückkehrbereitschaft nicht ersichtlich ist“. Dann kann man versuchen die Gründe der Einladung vorzubringen bzw. versuchen zu erläutern warum die Frau nach Deutschland fahren will. Die Zeit kann man sich eigenlich sparen, da der Entschluss der Ablehnung von Herrn Maszun (Kommission?!) bereits von Vornherein feststand. Wenn man „Glück“ hat wird der Visa-Antrag zur weiteren Bearbeitung und Prüfung angenommen. Ist aber schade um die Zeit und die Hoffnung die man bzw. Frau sich macht. Die Kommission die den Antrag beurteilen und prüfen wird scheint nicht zu existieren, da mein Freund Alex aus Berlin seine Ablehnung für seine Freundin und später Frau nach ca. 8 Stunden bekam, wie schnell arbeiten die? Wie kann also der Antrag sorgfältig und feinstens geprüft werden?!
Ich möchte aber keinem die Hoffnung nehmen vielleicht gibt es ja noch Wunder…
 
 
Ablauf und Fristen der Anträge beachten!
 
 
Bearbeitungszeiten werden von Behörden gern ausgenutzt dann fängt man vorn vorne an!
 
 

Einladung der Frau nach Deutschland - Familienzusammenführung

 
Jetzt ist ein Einkommensnachweis nicht mehr erforderlich !
Das wichtigste ist für die Deutschen Behörden der Nachweis vom A1 Deutschkurs des Goethe-Instituts.
Also bitte einplanen das die Ehefrau mindestens 3 Monate auf eine Deutschschule gehen wird und die Prüfung in Bangkok macht!!!
 
Bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Einladung (Verpflichtungserklärung, nicht bei allen Ausländerbehörden verlangt!)
für die Familienzusammenführung beantragen. Diese gilt nur 6 Monate!
Bitte nicht vergessen die 3 letzten Lohnbescheinigungen und den aktuellen Mietvertrag vorlegen. Nach kurzer Prüfung wird die Verpflichtungserklärung gegen eine Gebühr von 25,-€ ausgestellt.
Als nächstes ist von Vorteil wenn man einen formlosen Brief  schreibt den man der Deutschen Botschaft vorlegen kann.
Den eigenen Reisepass nicht vergessen und auch mindestens eine Kopie.
 
Wenn möglich gleich noch eine Krankenversicherung (Incoming) beim ADAC abschliessen.
Falls das mit dem Visum nicht klappt bekommt man das Geld problemlos zurück, abzüglich einer geringen Bearbeitungsgebühr (siehe Preisliste ADAC).
 
Jetzt braucht man folgende Unterlagen seiner Frau:
 
einen aktuellen Reisepas
die Heiratsurkunde übersetzt und durch die Botschaft legalisiert (dauert 4 bis 8 Wochen)
Geburtsurkunde, auch vom Kind
Wenn Kind mit soll gleich mit auf den Antrag + Reisepass+Abtretungsbescheinigung der Unterhaltspflicht des Kindesvaters und in die deutsche Sprache übersetzt
 
Von allen Unterlagen wieder 2 Kopien anfertigen.
 
Die Bearbeitungszeit  der Deutschen Botschaft und der Ausländerbehörde soll laut Merkblatt 2 bis 3 Monate betragen! Es geht auch schneller (bei mir 3 Tage).
Wem es möglich ist der sollte sich unbedingt bei der Ausländerbehörde rechtzeitig vorstellen und auch schon ankündigen wann die Familienzusammenführung geplant ist.
Die Deutsche Botschaft Bangkok sendet gegen eine Gebühr (50 Baht pro Seite) alle notwendigen Dokumente zur Ausländerbehörde.
 
Wenn die Unterlagen bei der Botschaft eingegangen sind  s o f o r t  die Ausländerbehörde darüber informieren, da die Botschaft die Dokumente ein paar Tage liegen läßt.
Die Ausländerbehörde sollte dann sofort bei der Botschaft nachfragen und die Unterlagen anfordern. Eigentlich bezahlt man ja ne Menge Geld damit die Botschaft die
Unterlagen  s o f o r t   zur Ausländerbehörde schickt !!!
 
 
Wenn die Ehefrau in Deutschland eingereist ist sollte sie sich so schnell wie möglich anmelden und nach 3 bis 4 Wochen bei der Asuländerbehörde melden damit das Visa verlängert werden kann.
 
Anmeldung beim Bürgerbüro (Ausländerbehörde fragen wo da nicht bei allen BB möglich).
Bei der Krankenkasse (Familienversicherung) anmelden.
Bei der Rentankasse anmelden (wichtig für Arbeitserlaubnis).

Viel Erfolg im Behördendschungel und durchhalten!!!

Antrag Kostenerstattung Integrationskurs Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

 


neue Einreisebestimmungen für Thauland

 


Wer Fragen oder Probleme hat dem versuche ich sehr gern zu helfen.