Willkommen auf Visakummer



Ich versuche anderen Menschen Hilfestellung zu geben die auch diese anscheinend unlösbaren Probleme haben.

 

Der "Ermessensspielraum " der Deutschen Botschaft in Bangkok für die Erteilung eines Visums (persönliche Erlebnisse)

 

Berichte und persönliche Erlebnisse in Zusammenhang mit der Hochzeit meiner thailändischen Ehefrau, Nachzug des Kindes sowie die Erlebnisse eines Freundes den ich bei den meisten Behördengängen begleiten durfte.
 

 



EuGH stellt klar: Keine Deutschkurse vor der Einreise für Ehegatten von Unionsbürgern

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZu der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den Rechten der Ehegatten von Unionsbürgern erklärt Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Stellung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die mit einem EU-Bürger verheiratet sind, gestärkt.

Die heutige Entscheidung des EuGH in der Sache Metock./.Irland (C-127/08) ist auch eine wichtige Klarstellung im Bereich des Familiennachzugs und der Erfordernisse von Sprachkenntnissen vor der Einreise. Der EuGH hat unmissverständlich erklärt, dass auch für den einem dritten Staat angehörigen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner eines EU-Bürgers das europäische Freizügigkeitrecht gilt – und nicht das jeweilige nationale Aufenthaltsgesetz.

 Für Deutschland bedeutet dies, dass die derzeitige Praxis des Auswärtigen Amtes, die zum Beispiel von der indischen Ehefrau eines in Deutschland arbeitenden Österreichers Deutschsprachkurse und –sprachtests vor der Einreise verlangt, rechtswidrig ist.
 Wir fordern die Bundesregierung auf, nach diesem deutlichen Urteil des EuGH diese Praxis unverzüglich abzustellen.

Damit wird jetzt noch deutlicher, dass deutsche Staatsangehörige beim Nachzug ihrer ausländischen Ehegatten im deutschen Aufenthaltsgesetz schlechter behandelt werden als Unionsbürger und Staatsangehörige der privilegierten Staaten, wie zum Beispiel Koreaner oder Australier, Amerikaner und Kanadier. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, diesen unerträglichen Zustand der sogenannten Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug zu beenden.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Entgegen diesem Urteil wurde meine Ehefrau gezwungen die A1-Prüfung abzulegen bzw. zu bestehen. Ohne diesem Nachweiß keine Einreise nach Deutschland. Wie kann das sein?!

Dies stellt außer Zweifel eine "Inländerdiskriminierung" dar !!!

Bündis90 / Die Grünen Forumbeitrag


Erklärung der Menschenrechte (PDF):  Erklärung der Menschenrechte
 
Hier gehts zum EuGH:  Europäische Gerichtshof
 
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (als PDF):  hier downloaden

Leider geht es sehr vielen Menschen so. In der Hauptsache aber haben Männer Probleme, das ihre Frauen nach Deutschland einreisen können. 

Bei Nichterteilung eines Visums sind Familientragödien vorprogrammiert. Aber was will man tun wenn man sich im Ausland verliebt hat und mit dem Partner eine Familie gründen möchte?!

Ich habe leider keinen Mann kennenlernen können, der für seine Freundin oder Frau ein Visa bekommen hat. 

Seit ca. 2 Jahren haben viele Deutsche Botschaften ein sehr großes Problem, für Freunde oder sogar Familienangehörige ein Visum zu erteilen warum auch immer. Diese Frage bekam ich bis jetzt von keiner Behörde beantwortet.

Außerdem habe ich kein Gesetz gefunden, was verbietet bzw. festlegt, dass die Ehepartner das A1-Zertifikat in ihrem Land ablegen müssen nur eine Verordnung habe ich gefunden. Außerdem sollte es jedem freistehen, wo er dies tut. Meistens ist es auch mit ungerechtfertigt hohen Kosten verbunden, d.h. die Ehepartner haben eine weite Anreise oder müssen sich eine Wohnung in Bangkok mieten. Für meine Frau musste ich einen Bungalow mieten und bezahlte ihren kompletten Lebensunterhalt, damit sie dort die Deutschschule (Goetheinstitut) besuchen kann, obwohl sie doch eigentlich in unserer Wohnung in Deutschland wohnen könnte und sich da auch ein Goethe-Institut befindet. Diese Kosten sollte man eigentlich dem Auswärtigen Amt Berlin in Rechnung stellen, da diese die vorgesetzte Dienststelle aller Deutschen Konsulate ist!!!

Ich lese jeden Tag, dass wir doch ein sooo ausländerfreundlicher Staat sind und laut GG Artikel 6 die Familie an erster Stelle steht. Hat sich das geändert?? Kann ich mir nicht vorstellen. Leider habe ich bis heute noch kein Feedback vom Auswärtigen Amt und der Deutschen Botschaft in Bangkok ... Übrigens ich kenne keine andere Botschaft, die ihre Antragsteller einer Sicherheitskontrolle unterzieht und hinter Panzerglas empfängt.

Leider greift das Familienrecht erst nach der erfolgten Einreise - was die Behörden natürlich wissen und dementsprechend arbeiten und Entscheidungen treffen.

Die einzige Möglichkeit ist die schnelle Heirat und Beantragung eines Visums auf Familienzusammenführung. 

Muss ich jetzt all meine ausländischen Freunde heiraten? 

Viele weitere Familientragödien verursacht durch die Gesetze der Bundesregierung "Inländerdiskriminierung"  http://www.nittaya.de/ - super Demokratie!


Erfreuliches auf der Deutschen Botschaft Bangkok

Seit kurzer Zeit hat sich entscheidentes auf der Deutschen Botschaft in Bangkok getan. Es gibt kein bzw. nur noch wenig Thaipersonal. Leider wurde der Empfang (älterer und unfreundlicher Thaimitarbeiter) noch nicht entfernt. Dieser hatte in der Vergangenheit die einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit überprüft und seiner Meinung nach nicht benötigte Unterlagen entfernt (teilweise herausgerissen), die sorgsam und mit viel zeitlichem und finanziellem Aufwand von den Antragstellern zusammengestellt wurden - das muß man erlebt haben oder lieber doch nicht.

 November 2009

Besuch der Deutschen Botschaft Bangkok  07.07.2010: Der thailändische Mitarbeiter am Kontrolltresen ist immer noch da! Dieser sollte wohl erst Mal einen A1 Kurs besuchen...

Dezember 2010

Einige Mitarbeiter der Visabteilung wurden ausgetauscht...

 


Nachzug des Kindes 13.07.2010

Dies war wieder ein Erlebnis - leider kein positives wie zu erwarten war. Erst nach senden eines Beschwerdefaxes an die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes...

(siehe Meine Geschichte)

 


August 2011

Der thailändische Mitarbeiter am Empfang wurde endlich durch einen der deutschen Sprache mächtigen freundlichen thailändischen Mitarbeiter ausgetauscht.

Die Dokumente werden jetzt kostenfrei elektronisch (eMail) an die zuständigen Behörden z.B. Ausländerbehörde übermittelt. Damit entfallen die rel. hohen Übermittlungskosten pro Seite oder lange Postlaufzeiten.

Der von allen Antragsteller "geliebte" Herr Maszun arbeitet nicht mehr auf der Deutschen Botschaft in Bangkok.

Die neue Leiterin der Visastelle in der Deutschen Botschaft Bangkok ist jetzt Frau Maschke.


Neuigkeiten aus Thailand 13.01.2013

Nachzug der thailändischen Ehefrau mit Kind

Wer in Thailand heiratet und für sein thai/deutsches Kind einen deutschen Pass beantragt hatte darf seine Ehefrau mit "deutschem Kind" nach erteiltem Visa zur Familienzusammenführung sofort mit nach Deutchland nehmen. Ein Sprachkurs für die Ehefrau wird dabei nicht benötigt!?

Wer in Thailand heiratet und sein Kind keinen deutschen Pass hat dann muß die Ehefrau eine Deutschprüfung A1 bestehen...also sehr lange warten bis seine Familie mit nach Deutschland darf!

Warum werden Familien so ungleich behandelt???!!!


 

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